Diese Seite wird ständig
angepasst. Wir bemühen uns immer aktuelle Themen rund
um Versteigerungen zu veröffentlichen. Es soll nicht nur über
eBay berichtet werden.
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News-2004

Die wichtigste Entscheidung im November
vorweg.
Ein14-tägige Rückgaberecht
gilt nach der Entscheidung der Karlsruher Richter für
Online-Auktione. Innerhalb dieser Frist können sie die
ersteigerten Waren zurückgeben. Nach Auffassung des
BGH handelt
es sich bei den Online-Versteigerungen nicht um eine Auktion im
herkömmlichen Sinne, sondern um ein Kaufangebot. Damit gilt das
Fernabsatzgesetz.
Wen Privatleute als Verkäufer auftreten, sind sie von der
Entscheidung nicht betroffen.
Netzberichte zu diesen Thema findet ihr hier
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