29.11.06 16:25

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News-2004  

                           

            

Die wichtigste Entscheidung im November vorweg.

Ein14-tägige Rückgaberecht gilt nach der Entscheidung der Karlsruher Richter für Online-Auktione. Innerhalb dieser Frist können sie die ersteigerten Waren zurückgeben. Nach Auffassung des BGH handelt  es sich bei den Online-Versteigerungen nicht um eine Auktion im herkömmlichen Sinne, sondern um ein Kaufangebot. Damit gilt das Fernabsatzgesetz.

Wen Privatleute als Verkäufer auftreten, sind sie von der Entscheidung nicht betroffen.

Netzberichte zu diesen Thema findet ihr hier Aktuell sind 17 Einträge verfügbar

            

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Ina und Andreas
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Stand: 29.11.06